Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 7 U 166/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Stufenklage zur Vorbereitung der Durchsetzung eines gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungsguthabens; Anspruch auf Auskunft über die mitgliedschaftlichen Vermögensinteressen gegen einen Mitgesellschafter in der Auseinandersetzung auf Grund einer Treuepflicht; ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 195; ; BGB § 199; ; BGB § 242; ; BGB § 730; ; ZPO § 543 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 195 § 199 § 242 § 730
Kein Verjährungsbeginn des Auseinandersetzungsanspruchs einer GbR ohne Feststellung der Schlussrechnung durch die Gesellschafter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
GbR-Auseinandersetzungsanspruch: Verjährungsbeginn erst nach Feststellung der Schlussabrechnung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 05.09.2006 - 13 O 408/05
- OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 7 U 166/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93
Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 7 U 166/06
Nach der Rechtsprechung des BGH kann jeder Gesellschafter während des Auseinandersetzungsverfahrens auf Feststellung klagen, dass eine bestimmte, derzeit nicht isoliert einklagbare Forderung zu seinen Gunsten in die zu erstellende Auseinandersetzungsrechnung eingestellt wird (BGH NJW 1995, 188, 189). - BGH, 09.09.2002 - II ZR 198/00
Treuepflicht des BGB -Gesellschafters
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 7 U 166/06
Zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besteht im Innenverhältnis eine Treuepflicht, die zu einem Anspruch auf Auskunft über die mitgliedschaftlichen Vermögensinteressen betreffende Umstände führt (BGH ZIP 2003, 73). - BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79
Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 7 U 166/06
Hinsichtlich der zweiten Stufe erscheint die Zurückverweisung in den ersten Rechtszug angebracht (§ 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO, vgl. hierzu: BGH NJW 1982, 235). - BGH, 11.07.1988 - II ZR 281/87
Behandlung des Anspruchs des Gesellschafters auf Abfindung oder das …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 7 U 166/06
Der Anspruch eines Gesellschafters auf das Auseinandersetzungsguthaben entsteht erst mit dem Ausscheiden des Gesellschafters oder der Auflösung der Gesellschaft (BGH NJW 1989, 453).
- OLG Brandenburg, 19.03.2020 - 9 UF 134/18
Auseinandersetzung einer vormals von Eheleuten gemeinsam in der Form einer GbR …
Jenseits dessen lässt sich ein Auskunftsanspruch allein aus gesellschaftsrechtlicher Treuepflicht (§ 242 BGB) begründen, der wiederum nur besteht, wenn die zwischen den Beteiligten bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der berechtigte Mit-Gesellschafter in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seiner Rechte im Unklaren ist und der andere die erforderlichen Auskünfte zur Beseitigung der Ungewissheit unschwer erteilen kann (OLG Hamm…, Urteil vom 31. Januar 2007, Az. 8 U 168/05 - Rdnr. 91 f. bei juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 7. Zivilsenat - Beschluss vom 6. Juni 2007, Az. 7 U 166/06 - Rdnr. 18 bei juris).